Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen unserer Sozialstationen. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren.
Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne - auch anonym. Alle Ihre Informationen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
- St. Klara | Standort Grombühl: 0931 38659-170
- (Dürrbachau, Grombühl, Versbach, Lindleinsmühle, Unter-und Oberdürrbach)
- St. Klara | Standort Zellerau: 0931 38659-160
- (Zellerau, Stadtmitte, Frauenland, Gerbrunn, Rottendorf)
- St. Totnan | Standort Heuchelhof: 0931 38659-150
- (Heidingsfeld, Heuchelhof, Lindelbach, Randersacker, Reichenberg, Rottenbauer, Sanderau, Steinbachtal, Theilheim)
- St. Totnan | Rita's Welt: 0931 38659-201
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistung
Grundpflege
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasen- und Darmentleerung
- und anderes mehr
Mobilität
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- und anderes mehr
Ernährung
Hierzu gehört:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondennahrung
- und anderes mehr
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hierzu gehört:
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Private Kostenübernahme
Behandlungspflege
Voraussetzung
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von KompressionsstrümpfenAbsaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
- und anderes mehr
Finanzierung
- Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
- Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
- Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
- Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
- Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierung
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch
Vorgeschriebener Beratungsbesuch
Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchzuführen. Bei Pflegestufe I und II ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe III ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich. Auch bei Pflegestufe 0 kann der Beratungsbesuch einmal halbjährlich abgerufen werden.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Essen auf Rädern
Der Malteser-Hilfsdienst als Kooperationspartner des Caritasverbandes Würzburg bringt Ihnen nach Auftragserteilung durch unsere Sozialstation Ihr Essen gern nach Hause.
Hausnotruf
Immer mehr alte Menschen bleiben heute auch bei Pflegebedüftigkeit oder Betreuungsbedarf zu Hause - ob mit oder ohne pflegende Angehörige. Durch die Installation eines Hausnotrufsystems stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Knopfdruck Hilfe anfordern können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse hierfür die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gerne.
Familienpflege
Was ist Familienpflege?
Familienpflege ist ein Angebot für Familien, die kompetente Unterstützung in einer Krisensituation benötigen. Es beinhaltet das Betreuen der Kinder, die Organisation des Haushaltes, sowie die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger.
Wann besteht Anspruch auf eine Familienpflegerin?
Anspruch auf Familienpflege besteht, wenn
- die Weiterführung des Haushalts durch die haushaltsführende Person nicht möglich ist (z.B. aufgrund von Krankheit, stationärem Aufenthalt) und
- ein Kind unter zwölf Jahren in der Familie lebt oder
- ein Familienmitglied behindert ist.
Demnach haben Sie Anspruch auf Familienpflege bei
- akuter oder chronischer Erkrankungen der Mutter
- Risikoschwangerschaft
- ambulanter oder stationärer Entbindung
- Suchterkrankung eines Elternteils
- Tod eines Elternteils
- Kuraufenthalt der Mutter
- Krankenhausaufenthalt der Mutter oder stationärer Aufnahme eines Kindes in der Klinik
Je nachdem, in welcher Krankenkasse Sie versichert sind, kann es Unterschiede bei der Leistungsgewährung geben.
Wer finanziert Familienpflege?
Die Kosten für die Familienpflege werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Als Versicherter müssen Sie 10% der entstehenden Kosten je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme selbst tragen. Dass heisst: Bei Inanspruchnahme werden von den Krankenkassen mindestens 5, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag als Zuzahlung verlangt.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronischen Kranken beträgt die Grenze 1%. Das heisst: Als Versicherter müssen Sie höchstens Zuzahlungen in Höhe von 1 bzw. 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten.
Wenn Sie Unterstützung durch eine Familienpflegerin benötigen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Beratung
Pflegeberatung
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:
1. Beratung zuhause
Neben einem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.
2. Beratung in der Station
Neben einem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
- St. KLARA | Standort Grombühl: 0931 38659-170
- (Dürrbachau, Grombühl, Versbach, Lindleinsmühle, Unter-und Oberdürrbach,)
- St. KLARA | Standort Zellerau: 0931 38659-160
- (Zellerau, Stadtmitte, Frauenland, Gerbrunn, Rottendorf)
- St. Totnan: 0931 38659-150 1
- (Heidingsfeld, Heuchelhof, Lindelbach, Randersacker, Reichenberg, Rottenbauer, Sanderau, Steinbachtal, Theilheim)
- Rita's Welt: 0931 38659-20
3. Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen. Bei Pflegegrad II und III ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad IV und V ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.