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Investitionen in Bildung müssen staatliche Förderung ergänzen

Berlin. 9. Februar 2010. Als wichtigen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut, sieht Caritas-Präsident Peter Neher das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat die Berechnungsgrundlage der Regelsätze von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt, weil sie keine menschenwürdige Existenz sichern. Für die Caritas ist entscheidend, dass künftig der Bedarf von Kindern die Grundlage eines eigenen Kinderregelsatzes bildet.

„Im Kampf gegen Kinderarmut wurde heute eine richtige und wichtige Entscheidung getroffen“, begrüßt Caritas-Präsident Peter Neher das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage eigenständig berechneter Regelsätze für Kinder.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen Worten klargestellt, dass die geltenden Berechnungsgrundlagen der Regelsätze weder für Erwachsene noch für Kinder bis 14 Jahre eine menschenwürdige Existenz sichern.“

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die prozentuale Ableitung der Regelsätze für Kinder von denen eines alleinstehenden Erwachsenen für verfassungswidrig erklärt hatte, sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland. Dass jetzt der Bedarf von Kindern im Zentrum der Berechnungen stehe, sei entscheidend für die Zukunft dieser Kinder. „Das Gericht spricht hier von einem Ausschluss von Lebenschancen. Deswegen sind eigenständig berechnete Kinderregelsätze erforderlich.“ Neher macht deutlich „Zusätzlich brauchen wir Investitionen in Bildung. Wir müssen in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen investieren, und diesen Kindern befähigende Sachleistungen wie kostenlosen Nachhilfeunterricht oder den Besuch eines Sportvereins ermöglichen“. Hier seien besonders die Länder und die Kommunen in der Verantwortung.

“Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen“, fordert Neher.

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