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SkF rät Eltern im Hartz IV-Bezug, Verlängerungsoptionen zu widerrufen

Eltern, die Sozialleistungen beziehen, wird das Elterngeld in Höhe von monatlich bis zu dreihundert Euro ab dem 1. Januar 2011 auf das Einkommen angerechnet. Auf diese Auswirkungen der geplanten Änderungen im Bundeselterngeldgesetz (BEEG) weist die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes katholische Frauen e.V. Würzburg (SkF) hin. Die neue Regelung gilt nicht für Eltern, die vor dem Bezug des Elterngeldes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

Besonders betroffen von der Gesetzesänderung sind Eltern im Hartz IV-Bezug. Doppelt betroffen sind sie, wenn sie die sogenannte Verlängerungsoption mit halben Raten bei doppelter Laufzeit gewählt haben. Denn alle Auszahlungen werden nach dem 31.12.2010 als Einkommen angerechnet und führen zu einer Leistungskürzung. Solchen Eltern rät die Beratungsstelle des SkF daher, ihre Verlängerungsoptionen umgehend zu widerrufen. Die Elterngeldstelle zahlt in dem Fall das bisher nicht ausbezahlte Elterngeld in einem Betrag nach. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitsgemeinschaften für Arbeit und Grundsicherung Anfang November angewiesen, Nachzahlungsbeträge, die bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingehen, nicht als Einkommen anzurechnen. Je nach Geburtsdatum des Kindes kann sich dieser Betrag auf bis zu 1.800 Euro belaufen.

Daher lohnt es sich für die betroffenen Eltern, schnell mit ihrer Elterngeldstelle Kontakt aufzunehmen, so Anna Elisabeth Thieser von der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des SkF. Ein Musterbrief kann den Eltern diesen Weg erleichterten.

An die Elterngeldstelle

Ihr Bewilligungsbescheid vom ...

Widerruf der Verlängerungsoption - Bitte um Auszahlung bis zum 31.12.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe meine Wahl der Verlängerungsoption der Elterngeldauszahlung nach § 6 Abs. 2 BEEG. Da ich Leistungen nach SGB II beziehe, bitte ich um Überweisung der Nachzahlung bis zum 31.12.2010. Andernfalls wird mir dieser Betrag als Einkommen nach SGB II berücksichtigt werden.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen..."

 

Für Rückfragen steht die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Ludwigstraße 29, 97070 Würzburg, Tel. 0931/13811 zur Verfügung. Weitere Infos unter www.schwanger.skf-wue.de

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