Pflege darf nicht zum Luxusgut werden

© Deutscher Caritasverband | Julia Steinbrecht, KNA | “Pflege darf nicht zum Luxusgut werden”, fordert der Landes-Caritasverband Bayern e. V. in einer offiziellen Stellungnahme.

München, 30.11.2023. Entgelterhöhung sichert Versorgungssicherheit: In einer offiziellen Stellungnahme äußert sich der Landes-Caritasverband Bayern e. V. zu den Gebührenverhandlungen im Bereich der ambulanten Pflege.

Eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern ist oberstes Ziel der Caritas als gemeinnützigem Anbieter von Pflegeleistungen. Insofern war es notwendig, die immensen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre sowohl im Personal- wie auch im Sachkostenbereich durch eine ausreichende Erhöhung der Entgelte zu kompensieren, um das dringend erforderliche Angebot der ambulanten Pflege auch weiterhin flächendeckend sichern zu können.

Hierfür hat der Landescaritasverband stellvertretend für 261 ambulante Dienste der Caritas in Bayern in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen mit Kassen und Bezirken geführt. Es wurden dabei Ergebnisse erzielt, die der bestehenden Finanzierungslücke Rechnung tragen und die eine solide Basis für die Versorgungssicherheit in der Gegenwart und Zukunft bieten. Die Preise für die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe (§ 36 SGB XI) werden im Einvernehmen mit den öffentlichen Kostenträgern bayernweit ab 1. Oktober 2023 erhöht und ab dem 1. März 2024 noch einmal angepasst. Diese Steigerung gilt für die 261 beteiligten ambulante Pflegedienste der Caritas in Bayern. Zur Abrechnung mit den einzelnen Pflegekunden stellt diese Regelung die verbindliche Grundlage dar.

Grundsätzlich ist ein ambulanter Pflegedienst darauf angewiesen, die laufenden Kosten für Personal und Sachmittel (KFZ-Kosten etc.) aus den Gebühren zu finanzieren, die er für seine Leistungen bekommt. Er ist dabei nicht frei in der Festlegung seiner Preise, sondern hat sie mit den öffentlichen Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) zu vereinbaren.

In den vergangenen Jahren hatten die von den Kostenträgern gewährten, pauschalen Gebührensteigerungen nicht die tatsächlichen Kostenentwicklungen in den Sozialstationen berücksichtigt, so dass die Finanzierungslücke immer größer wurde. Eine Vollerhebung der Sach- sowie der Personalkosten in den 261 ambulanten Dienste hat dies bestätigt.

Nicht von ungefähr kommt daher das Ergebnis einer aktuellen Studie der Diakonie, dass knapp dreiviertel der ambulanten Pflegedienste mit dem Rücken zur Wand stehen, mehr als die Hälfte im letzten Jahr in die roten Zahlen gerutscht ist und somit die Versorgungssicherheit gefährdet ist.

Die ungenügende Refinanzierung der vergangenen Jahre hat die Caritas in besonderem Maß betroffen, da der Tarif der Caritas für eine vernünftige Bezahlung der Mitarbeitenden steht, was auch eine Hauptvoraussetzung dafür ist, der sich stetig verschärfenden Personalnot in der Pflege entgegenzuwirken. Die immensen inflationsbedingten Sachkostensteigerungen der letzten Jahre sind wohl jedem geläufig. Insgesamt steht die Caritas als zuverlässiger Partner bereit, um flächendeckend die ambulante Pflegeversorgung sicherzustellen und Verantwortung für ihre Mitarbeitenden und vor allem für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu übernehmen.

Damit die professionelle Pflege in der Häuslichkeit weiterhin sichergestellt werden kann, fordern wir als Wohlfahrtsverband den Gesetzgeber auf, die Beträge für die Sachleistungen der häuslichen Pflegehilfe deutlich zu erhöhen und damit die Zuzahlungen für die Pflegebedürftigen abzumildern.

Deutscher Caritasverband
Landesverband Bayern e. V.